In seinem Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst, besser bekannt als Sterbehilfe. Gemeinsam mit Katja Keul habe ich daher einen Gesetzesentwurf verfasst, der einen Regelungsvorschlag für die Umsetzung dieses Urteils macht. Der Vorschlag ist ein Diskussionsentwurf, der die Debatte, die unter den Abgeordneten und in der Gesellschaft stattfindet auf eine konkrete Ebene hebt.

Den Entwurf Stand 28.01.2021 kann hier heruntergeladen werden:Gesetzentwurf_Sterbehilfe_Stand_28.01.2021_final_002.pdf