EU-Steuerreferenz

Die Länder der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich erheben eine Mehrwertsteuer (MwSt.). Die EU-Mehrwertsteuer wird nach dem Bestimmungslandprinzip berechnet, was bedeutet, dass die Steuer für Kund:innen basierend auf ihrem Standort erhoben wird. Der Mindestsatz für diese Steuer beträgt 15 %, aber jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Sätze fest.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird benötigt, um Mehrwertsteuer zu erheben. Sie wird dir von der Steuerbehörde eines Mitgliedstaats ausgestellt, nachdem du dich dort registriert hast.

Seit dem 1. Juli 2021 gelten die Lieferschwellen für den Fernverkauf für einzelne Länder nicht mehr. Stattdessen gilt eine einzige Lieferschwelle für die gesamte EU.

  • Für Kund:innen in deinem Heimatland wird dein lokaler Mehrwertsteuersatz berechnet.
  • Für Kund:innen in anderen EU-Ländern wird der Steuersatz dadurch bestimmt, ob du die Registrierungsschwelle überschreitest.
    • Wenn deine gesamten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten insgesamt weniger als 10.000 EUR betragen, kannst du dich dafür entscheiden, in anderen EU-Ländern den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes zu berechnen und die Mehrwertsteuer an die Regierung deines Heimatlandes abzuführen. Wenn du dich dafür entscheidest, für alle EU-Verkäufe den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes zu berechnen, musst du bei deiner lokalen Steuerbehörde möglicherweise die Kleinunternehmerregelung beantragen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du dies beantragen musst, wende dich an deine lokale Steuerbehörde oder eine Steuerberatung.
    • Wenn deine gesamten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten insgesamt 10.000 EUR oder mehr betragen, berechnest du für alle Verkäufe in andere Länder den Mehrwertsteuersatz am Standort deiner Kundschaft.

Seit dem 1. Juli 2021 ist ein neues One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) verfügbar. Das OSS-Verfahren ermöglicht es Händler:innen, die Umsatzsteuer für Verkäufe in allen EU-Mitgliedstaaten zu erheben und abzuführen, anstatt sich in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren zu müssen.

Steuerreferenz für EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich

Europa

Liste der EU-Mitgliedstaaten und Steuerbehörden
MitgliedstaatSteuerbehörde
ÖsterreichBundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
BelgienFöderaler Öffentlicher Dienst – Finanzen
BulgarienNationale Einnahmenagentur der Republik Bulgarien
KroatienFinanzministerium der Republik Kroatien – Steuerverwaltung
ZypernSteuerbehörde Zypern
Tschechische RepublikFinanzverwaltung der Tschechischen Republik
DänemarkDänische Steuerbehörde
EstlandSteuer- und Zollamt der Republik Estland
FinnlandFinnische Steuerverwaltung
FrankreichFranzösisches Finanzministerium
DeutschlandBundeszentralamt für Steuern
GriechenlandUnabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen
UngarnNationale Steuer- und Zollverwaltung
IrlandIrische Steuer- und Zollbehörde
ItalienItalienische Agentur für Einnahmen
LettlandStaatlicher Einnahmendienst von Lettland
LitauenStaatliche Steuerinspektion beim Finanzministerium der Republik Litauen
LuxemburgLuxemburgische Steuerverwaltung
MaltaAmt des Steuerbeauftragten
NiederlandeSteuer- und Zollverwaltung
NorwegenDie norwegische Steuerverwaltung
PolenNationale Finanzverwaltung
PortugalPortugiesische Steuer- und Zollbehörde
RumänienNationale Agentur für Steuerverwaltung
SlowakeiFinanzverwaltung der Slowakischen Republik
SlowenienFinanzverwaltung der Republik Slowenien
SpanienSpanische Steuerbehörde
SchwedenSchwedische Steuerbehörde

Vereinigtes Königreich

Britische Steuerbehörde
LandSteuerbehörde
Vereinigtes KönigreichHM Revenue and Customs

One-Stop-Shop-Regelungen

Die One-Stop-Shop-Regelungen ermöglichen es Händler:innen, die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer für Verkäufe in EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

  • Die One-Stop-Shop-Regelung (OSS), auch Union OSSgenannt, richtet sich an Händler:innen innerhalb der EU, die aufgrund ihrer Verkäufe an andere EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuer entsprechend der Bestimmungsländer erheben und abführen müssen. Seit dem 1. Juli 2021 kannst du die OSS-Regelung nutzen, wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten 10.000 € oder mehr betragen.
    • Wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten weniger als 10.000 € betragen, kannst du entweder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um deinen lokalen Mehrwertsteuersatz zu berechnen, oder dich für den OSS registrieren, wenn du die Mehrwertsteuer basierend auf dem Standort deiner Kund:innen erheben möchtest.
  • Die Import-One-Stop-Shop-Regelung (IOSS) richtet sich an Händler:innen außerhalb der EU, die an Kund:innen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen. Du kannst die IOSS-Regelung nutzen, wenn du deinen Sitz außerhalb der EU hast, an Kund:innen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verkaufst und nicht möchtest, dass deinen Kund:innen bei der Zustellung Steuern berechnet werden.
    • Mit IOSS kannst du die Mehrwertsteuer für Bestellungen mit einem Wert von 150 € oder weniger bereits im Checkout erheben, damit deine Kund:innen bei der Zustellung keine Steuern bezahlen müssen.
  • Eine Registrierung für die OSS-Nicht-EU-Regelung richtet sich an Händler:innen außerhalb der EU, die digitale Produkte an Kund:innen mit Sitz in der EU verkaufen. Du musst die Option zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf digitale Waren aktivieren, um sicherzustellen, dass deinen Kund:innen in der EU die Mehrwertsteuer berechnet wird.
    • Es gibt im Shopify-Adminbereich keinen spezifischen Registrierungstyp für die OSS-Nicht-EU-Regelung. Wenn du nur digitale Produkte an Kund:innen in der EU verkaufst, kannst du in deinen Steuereinstellungen die Option zur OSS-Registrierung auswählen und deine Registrierung für die OSS-Nicht-EU-Regelung dort eingeben.

Du hast beispielsweise einen Standort in Schweden und einen in den Vereinigten Staaten. Du verwendest die OSS-Regelung für Bestellungen, die von Schweden aus an Kund:innen in der EU versendet werden, und die IOSS-Regelung für Bestellungen, die von den Vereinigten Staaten aus an Kund:innen in der EU versendet werden.

In deinem Shopify-Adminbereich gibst du deine OSS-Registrierung ein. Die gleichzeitige Verwendung von OSS und IOSS wird nicht unterstützt, daher ist die Option, mit IOSS die Mehrwertsteuer auf Bestellungen zu erheben, die von außerhalb der EU an Kund:innen in der EU versendet werden, deaktiviert.

Mehrwertsteuer mit dem OSS erheben, melden und abführen

Schritte:

  1. Registriere dich bei der Steuerbehörde deines Landes für den OSS.
  2. Aktualisiere deine Steuerregistrierungen.
  3. Melde Verkäufe und führe die Mehrwertsteuer an den OSS ab, anstatt dich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten für eine USt-IdNr. zu registrieren.

Die Registrierung für den OSS ist optional. Wenn du dich nicht für den OSS registrierst, musst du dich weiterhin in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registrieren.

Mehr Informationen zum OSS auf ec.europa.eu.

Mehrwertsteuer mit IOSS erheben, melden und abführen

Wenn du deinen Sitz außerhalb der EU hast und an Kund:innen in der EU verkaufst, musst du derzeit keine Mehrwertsteuer auf Bestellungen unter 22 € erheben. Seit dem 1. Juli 2021 wird auf Bestellungen mit einem Wert von 150 € oder weniger Mehrwertsteuer erhoben, und auf Bestellungen über 150 € fallen Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren an.

Du bist nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer unabhängig von den Bestellwerten zu erheben. Mit IOSS kannst du die Mehrwertsteuer auf Bestellungen mit einem Wert von 150 EUR oder weniger im Checkout erheben, damit deine Kund:innen bei der Zustellung keine Steuern zahlen müssen.

Schritte:

  1. Registriere dich für IOSS bei der Steuerbehörde in einem EU-Mitgliedsland.
  2. Erhebe die Mehrwertsteuer basierend auf dem Zielland.
  3. Melde Umsätze und führe die Mehrwertsteuer an IOSS ab.

Die Registrierung für IOSS ist optional, aber sie ist erforderlich, wenn du während des Checkout-Prozesses die Mehrwertsteuer erheben möchtest. Wenn du diese Steuern nicht im Checkout erhebst, zahlt dein:e Kund:in sie bei der Zustellung an den Versanddienstleister.

Mehr Informationen zum IOSS auf ec.europa.eu.

IOSS und Dropshipping

Wenn du eine Dropshipping-Fulfillment-Methode nutzt, bei der dein Lieferant die Waren von außerhalb der EU direkt an deine Kund:innen in der EU versendet, solltest du dich für den Import One-Stop Shop (IOSS) registrieren. Bei einer Dropshipping-Vereinbarung ist der Einfuhrzollwert – also der Preis, den du an deinen Lieferanten zahlst – in der Regel niedriger als der Einzelhandelspreis, den deine Kundschaft zahlt. Ohne IOSS kann dieser Preisunterschied zu zusätzlichen Mehrwertsteuerverbindlichkeiten führen.

So verlangt Frankreich beispielsweise seit März 2026, dass sich die verkaufende Person bei abweichendem Einfuhrzollwert vom Einzelhandelspreis für in Frankreich gelieferte Waren für die französische Mehrwertsteuer registrieren und sowohl die Einfuhrumsatzsteuer als auch die inländische französische Mehrwertsteuer auf den Weiterverkauf deklarieren muss. Es wird erwartet, dass andere EU-Mitgliedstaaten ähnliche Durchsetzungsansätze übernehmen. Erfahre mehr über Mehrwertsteuerpflichten beim Dropshipping in die EU.

SzenarioWas passiert
Mit IOSSDu erhebst beim Checkout die Mehrwertsteuer auf Bestellungen im Wert von 150 € oder weniger, basierend auf dem Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes. Deine Kund:innen zahlen bei der Zustellung keine unerwarteten Mehrwertsteuer- oder Zollgebühren. Du reichst über das IOSS-Portal eine einzige monatliche Umsatzsteuererklärung ein.
Ohne IOSSDeinen Kund:innen werden bei der Zustellung möglicherweise sowohl die Einfuhrumsatzsteuer als auch die inländische Mehrwertsteuer berechnet. Eventuell musst du dich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa in Frankreich, für die Mehrwertsteuer registrieren. Wenn du außerhalb der EU ansässig bist, musst du im jeweiligen Mitgliedstaat möglicherweise eine Steuervertretung ernennen, was jährlich Tausende von Euro kosten kann.

Registrierungsverhalten in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich

Shopifys Steuerregistrierungen werden am 23. September 2024 aktualisiert, um die Mehrwertsteuergesetzgebung besser widerzuspiegeln. Shopify wird die Mehrwertsteuer nur in Ländern erheben, die von den geltenden Registrierungen abgedeckt sind, um Nichteinhaltung und Bußgelder zu vermeiden.

Dieses Aktualisierungsverhalten wird unten dargestellt:

Registrierungsart:Verhalten/Abdeckung:Beispiel
LokalErhebung der Mehrwertsteuer für Bestellungen ins Inland (aber nicht in andere Länder). Wenn OSS verwendet wird, ist weiterhin eine lokale Registrierung erforderlich, um die Mehrwertsteuer im Inland zu erheben.Eine deutsche Registrierung deckt Bestellungen innerhalb Deutschlands und nach Deutschland ab, aber nicht Bestellungen in andere Länder.
Lokale Registrierung im Vereinigten KönigreichErhebung der britischen Mehrwertsteuer für Bestellungen, die von deinen EU-Standorten nach Nordirland versendet werden.Eine Registrierung im Vereinigten Königreich deckt Bestellungen ab, die von Deutschland nach Nordirland versendet werden.
One Stop Shop (OSS)Erhebung der Mehrwertsteuer für alle länderübergreifenden Bestellungen (jedoch nicht für lokale Bestellungen).Eine deutsche OSS-Registrierung deckt Bestellungen aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten und nach Nordirland ab, jedoch keine Bestellungen innerhalb Deutschlands oder innerhalb eines anderen Landes.
KleinunternehmerregelungErhebe die Mehrwertsteuer für alle länderübergreifenden und lokalen Bestellungen zum Mehrwertsteuersatz des Landes der Kleinunternehmer-Registrierung (ausgenommen sind Bestellungen, die nicht aus dem oder in das Land der Kleinunternehmer-Registrierung versendet werden).

Lokale Registrierungen können auch hinzugefügt werden, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Eine deutsche Kleinunternehmer-Registrierung deckt Bestellungen ab, die nach Deutschland versendet werden, sowie Bestellungen, die von Deutschland in andere EU-Länder versendet werden. Für diese Bestellungen wird die deutsche Mehrwertsteuer erhoben.

Im Rahmen der Kleinunternehmer-Registrierung wird für Bestellungen, die von Standorten außerhalb Deutschlands versendet werden, keine deutsche Mehrwertsteuer angewendet. Daher ist in diesen Ländern eine lokale Registrierung erforderlich.

Im Folgenden findest du den Zeitplan für dieses Update:

  • 16. September 2024: USt-Registrierungen werden für Länder hinzugefügt, die in der vorherigen Tabelle aufgeführt sind, aber fehlen.
  • 23. September 2024: USt-Registrierungen werden mit leeren USt-IdNrn. in EU-Ländern hinzugefügt, in denen du Umsätze erzielt hast, aber nicht über die erforderlichen Registrierungen verfügst.

Diese Anpassungen ermöglichen es dir, die Mehrwertsteuer gemäß den Vorschriften zu erheben.

Wenn du einige oder alle USt-Registrierungen lieber selbst aktualisieren möchtest, kannst du dies vor diesen Terminen tun.

Schritte:

  1. Gehe in deinem Shopify-Adminbereich zu Einstellungen > Steuern und Abgaben.

  2. Wähle im Abschnitt Regionale Einstellungen Europäische Union aus.

  3. Klicke im Abschnitt Versand aus der EU in die EU auf MwSt. erheben, um neue Registrierungen hinzuzufügen oder deine bestehenden zu bearbeiten.