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De Maizière will Verfassung ändern, um Ausnahmezustand zu ermöglichen

Thomas de Maizière will für zukünftige Krisen die Möglichkeit schaffen, einen Ausnahmezustand auszurufen Thomas de Maizière will für zukünftige Krisen die Möglichkeit schaffen, einen Ausnahmezustand auszurufen
Thomas de Maizière will für zukünftige Krisen die Möglichkeit schaffen, einen Ausnahmezustand auszurufen
Quelle: dpa/Kay Nietfeld
Um besser auf Krisen reagieren zu können, schwebt dem früheren Innenminister Thomas de Maizière eine Grundgesetzänderung vor. Ein ressortübergreifender Krisenstab solle das Weisungsrecht bekommen. Auch über Inlandseinsätze der Bundeswehr müsse diskutiert werden.

Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine Grundgesetzänderung, um für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustandes zu schaffen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren, zum Beispiel die Ministerpräsidentenkonferenz, seien „für die Normalfälle“ gut, doch sie verlangten zu viel Zeit, sagte de Maizière der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

In der Krise brauche man Tempo, Verbindlichkeit und klare Verantwortlichkeiten. Dafür sei „die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland“ unerlässlich.

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Mögliche zukünftige Krisen könnten laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten ein Cyberangriff, ein Stromausfall oder länderübergreifende Waldbrände sein. Falls es dazu komme, schlägt der frühere Minister die Bildung eines „alle Ressorts und Ebenen übergreifenden Krisenstabs“ mit neuen Durchgriffsrechten und einem Weisungsrecht gegenüber den Ländern vor.

Meinungsfreiheit soll nicht eingeschränkt werden können

Mit Blick auf die aktuelle Pandemiesituation erklärte de Maizière: „Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder untersagen.“

Auch über „den Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ müsse diskutiert werden, erklärte de Maizière, der zwischen 2011 und 2013 Bundesverteidigungsminister war. Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können. Sie sollten aber „keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen“. Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.

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Nicht angetastet werden sollen bestimmte „notstandfeste Grundrechte“, etwa die Meinungsfreiheit. „Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist.“ De Maizière versicherte, so ein Ausnahmezustand müsse immer befristet und demokratisch legitimiert sein. „Den muss das Parlament beschließen.“

Einen Ausnahmezustand, wie er etwa in Frankreich verhängt werden kann, sieht das deutsche Grundgesetz bislang nicht vor. Stattdessen verabschiedete der Bundestag im Jahr 1968 die sogenannten Notstandsgesetze. Angewendet wurden sie bis heute nie.

lep

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