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Stellungnahme Athletic Greens
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Stellungnahme Athletic Greens, siehe Seite 2

Anfrage ZDFbesseresser am 29.03.2022

- Sie sagen „basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickeln wir nur Produkte, die die Gesundheit unterstützen.“ Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse beziehen Sie sich? Sind diese wissenschaftlichen Erkenntnisse öffentlich einsehbar?

- Wer sind die „führenden Wissenschaftler“, die hinter AG1 stehen? Wer ist für die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe verantwortlich?

- Die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011R1169-20140219) schreibt vor, dass die Zutaten absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Herstellung aufgelistet werden müssen. Sie sortieren die Zutaten nach Gruppen, nicht nach Gewichtsanteil. Warum?

- Nahrungsergänzungsmittel müssen folgende Angaben enthalten: "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.", ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten und ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind. (http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/NemV.pdf) AG1 enthält all das nicht. Warum?

- In Deutschland ergänzt die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) außerdem, dass Lebensmittel, die in Deutschland vermarktet werden, grundsätzlich in deutscher Sprache zu kennzeichnen sind. AG1 wird ausschließlich in englischer Sprache vertrieben. Warum?

- Wir haben Inhaltsstoffe ausmachen können, bei denen nur unzureichende Sicherheitsnachweise vorliegen und die im Verdacht stehen, die Gesundheit zu beeinträchtigen. Dazu zählen:

o   Ashwagandha (Schlafbeere, Withania somnifera): Der Weltgesundheitsorganisation zufolge (Stand 2009) kann die Einnahme der Wurzel zu Durchfall, Erbrechen und Übelkeit führen. Laut BfR liegen unzureichende Sicherheitsnachweise sowie Gesundheitsrisiken vor, weshalb vom Verzehr von Ashwagandha abzuraten ist. (https://www.bfr.bund.de/cm/350/risikobewertung-von-pflanzen-und-pflanzlichen-zubereitungen.pdf S.83)

o   OPC (Oligomere Proanthocyanidine): Hierzu sagt die Verbraucherzentrale: „Wie genau sie wirken, wenn sie nicht über ein Lebensmittel, sondern isoliert als Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden, ist unbekannt. Die Sicherheit isolierter Stoffe, vor allem in hoher Dosierung über einen längeren Zeitraum, ist nicht ausreichend untersucht.“ (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/fuer-immer-jung-mit-resveratrol-oder-opc-13389)

o   „Vitalpilz-Extrakte“ (Reishi oder Shiitake): Auch hier ist die Wirkung in Europa kaum erforscht. Die Verbraucherzentrale warnt vor der Einnahme, denn die Produkte können mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Aflatoxinen und anderen giftigen Pilzsubstanzen verunreinigt sein. (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/vitalpilze-fuer-die-krebstherapie-21060)

Warum verwenden Sie trotz der unsicheren Forschungslage die genannten Inhaltsstoffe in AG1?

- In Ihrer Werbung wird der Anschein erweckt, AG1 eigne sich besonders Menschen, die gerne Sport treiben. Darum wundert es uns, dass z.B. nur ein geringer Anteil an Magnesium enthalten ist – ein Stoff, der für Sportler*innen wichtig sein kann. Am 24.3. schreiben sie auf Ihrer Website „Die in AG1 enthaltenen Inhaltsstoffe […] Magnesium […] tragen zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.“ Tätigt man diese Aussage müssen min. 15% der empfohlenen Tagesdosis enthalten sein. Für Magnesium wären das 56mg. Tatsächlich enthält eine Portion AG1 nur 26mg Magnesium. Wie erklären Sie sich dieses Missverhältnis?

- Sie schreiben auf Ihrer Verpackung u.a. „Daily Support for… Bodys Normal Detox Process“. Der Begriff „Detox“ ist nachweislich irreführend und darf nicht im Zusammenhang mit Lebensmitteln eingesetzt werden. (https://www.recht-vital.de/lebensmittelrecht-bgh-verbietet-bezeichnung-detox-fuer-lebensmittel/ ; http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9434b56e2878cee05c9df8408bb17434&nr=80585&pos=0&anz=1). Warum verwenden sie den Begriff weiterhin auf der Verpackung von AG1?

- Wir konnten in den letzten Monaten beobachten, dass sich das Wording auf ihrer Website regelmäßig geändert hat. Zusätzlich sind ganze Kategorien (wie z.B. FAQ oder Kundenrezensionen) von der Website verschwunden. Haben Sie dort falsche Versprechen veröffentlicht, die sie wieder von der Homepage nehmen mussten?

Mail vom 07.04.2022

Sehr geehrter Herr Reza,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich auf Ihre Fragen im Kontext eingehen:

Die Unbedenklichkeit aller Bestandteile unseres Produkts wurde in zahlreichen Studien bestätigt. Die qualitativ hochwertige Zusammensetzung von AG1 durch unser Ärzteteam basiert auf der Auswertung aktueller, wissenschaftlich anerkannter Studien, wie sie etwa vom staatlichen National Institute of Health überprüft und veröffentlicht wurden. AG1 enthält wertvolle Vitamine, Mineralstoffe und weitere Zutaten – die von Ihnen infrage gestellten Bestandteile wie Shiitake-Pilze und Traubenkernextrakt sind in gut sortierten Bio-Supermärkten zu finden. Ernährungswissenschaftler und Ärzte arbeiten bei Athletic Greens eng zusammen, um die Rezeptur von AG1 nach wissenschaftlichen Erkenntnissen immer weiter zu verfeinern.

Wir sind ein expandierendes Unternehmen und verschicken AG1 europaweit. Jeder Kunde in Deutschland erhält mit der Lieferung eine ausführliche Information in deutscher Sprache. Darin werden die Inhaltsstoffe aufgeführt und die optimale Anwendung leicht verständlich erläutert. So wie jedes Unternehmen aktualisieren wir unsere Website regelmäßig.

Nachfrage ZDFbesseresser am 6.5.2022

Vielen Dank für Ihre Antworten. Bitte erlauben Sie mir einige Nachfragen, zu den Fragen, die aus unserer Sicht noch nicht abschließend beantwortet sind:

- Ist AG1 ein Nahrungsergänzungsmittel?

- Welche Ärzte und Ernährungswissenschaftler arbeiten konkret an der Entwicklung - und Verfeinerung der Rezeptur - von AG1?

- Welche Studien liegen Ihnen konkret vor? Auf Basis welcher Studien wurde AG1 entwickelt? Können Sie uns diese Studien verlinken?

- Das National Institute of Health spricht z.B. in Bezug auf die Zutat Ashwaganda davon, dass keine medizinischen Effekte nachgewiesen werden können. ([…] it is difficult to determine its effectiveness for any specific use“) außerdem verweist das Institut auf die Risiken für Schwangere („It is also very important to note that ashwagandha could induce abortion, so pregnant women should not take it!) -https://www.opss.org/article/ashwagandha-dietary-supplement-products

Sie stufen den Bestandteil Ashwaganda aber als unbedenklich ein. Warum?

- Wie unterscheiden sich die 52 Versionen (Iterationen) von AG1 voneinander?

- Auf ihrer deutschsprachigen Website sind seit Anfang 2022 keine Kundenrezensionen mehr verfügbar. Auf der englischsprachigen Website kann man diese weiterhin vorfinden. Ab dem 28.05.2022 gilt in Deutschland ein Gesetz (§5b Abs. 3 UWG) das vorschreibt, dass Unternehmer verifizieren müssen, dass ihre Bewertungen von echten Kunden stammen.

Gibt es zwischen dem Entfernen der Kundenbewertungen und dem neuen Gesetz ein Zusammenhang? Können Sie nicht gewährleisten, dass die Kundenbewertungen (die bis Anfang Februar auf ihrer Website standen) von echten Kunden stammen?

- Welche Briefings bekommen von ihnen gesponsorte Podcaster? Einige Podcaster bewerben ihr Produkt teilweise mit falschen Produktinformationen („über 70 verschiedene Varianten“) und irreführenden Health Claims („Immunlücken schließen“, „imprägnieren gegen schädliche Einflüsse“ - alle Beispiele Micky Beisenherz, Fußball MML, 25.04.2022, https://open.spotify.com/episode/6e86npOVweCPQmyV2k8p4P?si=91ab8a6f1ba44b42). Was unternehmen sie dagegen?

Antwort Athletic Greens am 11.05.2022

Ihre zusätzlichen Fragen haben wir erhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie in einer möglichen Berichterstattung Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachkommen würden und insbesondere im Rahmen wahrheitsgemäßer Berichterstattung nicht einseitig, sondern sachlich ausgewogen berichten werden und über tatsächliche Umstände auch nicht durch Auslassungen einen falschen Eindruck entstehen lassen. Ferner, dass wir nicht nur Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben, sondern dass unsere Stellungnahme auch zur Kenntnis genommen und unser Standpunkt in Ihrer möglichen Berichterstattung unverfälscht sichtbar wird.

1. Ist AG1 ein Nahrungsergänzungsmittel?

AG1 wird als Nahrungsergänzungsmittel eingeordnet.

2. Welche Ärzte und Ernährungswissenschaftler arbeiten konkret an der Entwicklung - und Verfeinerung der Rezeptur - von AG1?

Für Athletic Greens arbeitet ein Team von Ärzten und Ernährungswissenschaftlern. Sie sind zuständig für wissenschaftlichen Analysen und die Rezeptur. Das Unternehmen verfügt zusätzlich über einen wissenschaftlichen Beirat, dem ebenfalls Ärzte und Ernährungswissenschaftler angehören.

3. Welche Studien liegen Ihnen konkret vor? Auf Basis welcher Studien wurde AG1 entwickelt? Können Sie uns diese Studien verlinken?

Wir haben zu jedem Bestandteil des Produkts tausende von Studien ausgewertet. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht sämtliche der tausenden von ausgewerteten Studien hier einzeln aufgeführt werden können. Einige der Studien finden Sie beispielsweise hier und nachfolgend hier:

Effect of a Multivitamin and Mineral Supplement on Infection and Quality of Life

Randomised clinical trial: Bifidobacterium bifidum MIMBb75 significantly alleviates irritable bowel syndrome and improves quality of life--a double-blind, placebo-controlled study

4. Das National Institute of Health spricht z.B. in Bezug auf die Zutat Ashwagandha davon, dass keine medizinischen Effekte nachgewiesen werden können. ([…] it is difficult to determine its effectiveness for any specific use“) außerdem verweist das Institut auf die Risiken für Schwangere („It is also very important to note that ashwagandha could induce abortion, so pregnant women should not take it!) -https://www.opss.org/article/ashwagandha-dietary-supplement-products

Sie stufen den Bestandteil Ashwaganda aber als unbedenklich ein. Warum?

Der von Ihnen zitierte Artikel ist keine Studie des National Institute of Health. Wir weisen Verbraucher in unseren Informationen darauf hin, dass Schwangere und Stillende zunächst ihren Arzt nach seiner Einschätzung fragen sollen, d.h. wir empfehlen Schwangeren und Stillenden weder AG1 noch Ashwagandha, sondern fordern sie auf, sich zu dieser Frage von ihrem Arzt beraten zu lassen; im Übrigen werden Schwangere und Stillende auch vor Produkten wie Kaffee, Sushi, Rindfleisch, zum Teil Honig und vielen Käsesorten gewarnt, ohne dass diese für andere Erwachsene bedenklich wären. Beim National Institute of Health sind eine ganze Reihe von Studien erschienen, die die Unbedenklichkeit von Ashwagandha bestätigen:

 

Effects of Withania somnifera (Ashwagandha) on Stress and the Stress- Related Neuropsychiatric Disorders Anxiety, Depression, and Insomnia

Safety of Ashwagandha Root Extract: A Randomized, Placebo-Controlled, study in Healthy Volunteers

Pharmacological evaluation of Ashwagandha highlighting its healthcare claims, safety, and toxicity aspects

Naturopathic Care for Anxiety: A Randomized Controlled Trial

5. Wie unterscheiden sich die 52 Versionen (Iterationen) von AG1 voneinander?

Wir haben AG1 seit zehn Jahren kontinuierlich verbessert, um den Geschmack und den Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung immer weiter zu verbessern.  

6. Auf ihrer deutschsprachigen Website sind seit Anfang 2022 keine Kundenrezensionen mehr verfügbar. Auf der englischsprachigen Website kann man diese weiterhin vorfinden. Ab dem 28.05.2022 gilt in Deutschland ein Gesetz (§5b Abs. 3 UWG) das vorschreibt, dass Unternehmer verifizieren müssen, dass ihre Bewertungen von echten Kunden stammen.

Gibt es zwischen dem Entfernen der Kundenbewertungen und dem neuen Gesetz ein Zusammenhang? Können Sie nicht gewährleisten, dass die Kundenbewertungen (die bis Anfang Februar auf ihrer Website standen) von echten Kunden stammen?

Wie die meisten Unternehmen überarbeiten wir unsere Website fortlaufend, das hat nichts mit der von Ihnen genannten und noch nicht in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu tun. Wir überprüfen Verbraucherbewertungen, bevor wir sie veröffentlichen.  

7.  Welche Briefings bekommen von ihnen gesponsorte Podcaster? Einige Podcaster bewerben ihr Produkt teilweise mit falschen Produktinformationen („über 70 verschiedene Varianten“) und irreführenden Health Claims („Immunlücken schließen“, „imprägnieren gegen schädliche Einflüsse“ - alle Beispiele Micky Beisenherz, Fußball MML, 25.04.2022, https://open.spotify.com/episode/6e86npOVweCPQmyV2k8p4P?si=91ab8a6f1ba44b42). Was unternehmen sie dagegen?

Wir nehmen die regulatorischen Anforderungen sehr ernst und stellen Partnerunternehmen Informationen zur Verfügung, die diesen Anforderungen entsprechen. Wir halten die Veröffentlichungen nach und wenn wir erfahren, dass im Einzelfall Vorgaben nicht entsprochen wird, klären wir das mit den Partnerunternehmen.