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Stellungnahme Fussball MML
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Stellungnahme Fussball MML, siehe Seite 2

Anfrage ZDFbesseresser am 29.04.2022

Sehr geehrtes Team des Fußball MML-Podcasts,

im Auftrag des ZDF recherchieren wir aktuell für den YouTube-Kanal „ZDFbesseresser“ einen Beitrag über Athletic Greens bzw. AG1. Dabei ist uns aufgefallen, dass in dem Podcast „Fußball MML" regelmäßig Werbung für das Produkt gemacht wird, weshalb ich Ihnen, bzw. Herrn Beisenherz, Herrn Nöcker und Herrn Vogelsang, gerne ein paar Fragen dazu stellen würde.

1) Verwenden Sie AG1 selber regelmäßig? Wie würden Sie den Geschmack des Produkts beschreiben?

2) Auch wenn Athletic Greens davon spricht, dass das Produkt nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammengestellt wurde: Athletic Greens konnte uns keine Belege für die beworbenen „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ vorlegen. Expert*innen aus der Gesundheits- und Ernährungsbranche haben uns bestätigt: Es gibt keinen Nachweis, dass Nahrungsergänzungsmittel wie AG1 einen langfristigen Nutzen darstellen. Anders gesprochen: Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Nutzen von All-in-One Nahrungsergänzungsmitteln. Liegen Ihnen zum Produkt AG1 wissenschaftliche Erkenntnisse vor, z.B. aus Werbebriefings von Athletic Greens?

3) Deshalb fragen wir uns, wieso Sie Aussagen wie „AG1 enthält viele Nährstoffe, die einem Kraft von innen geben“, „Alles wird besser: die Ausdauer, die Ernährung, die Verdauung“ oder „Immunlücken werden geschlossen“ (Folge 36) tätigen. Diese Aussagen sind so nicht korrekt - weil es gesundheitsbezogene Aussagen sind, die eine Heilung von Krankheiten versprechen oder den Eindruck erwecken, dass herkömmliche Lebensmittel zur Nährstoffversorgung nicht ausreichen - würde Athletic Greens mit solchen Aussagen werben, könnte man sie dafür abmahnen. Sie tun es jedoch und schüren falsche Erwartungen an das Produkt. Haben Sie bei der Einnahme von AG1 gesundheitliche Verbesserungen spüren können?

4) Nicht nur, dass es für die Wirkung von AG1 keine wissenschaftlichen Belege gibt, das Produkt enthält außerdem bedenkliche Zutaten wie Ashwagandha (Schlafbeere). Das Deutsche Amt für Risikobewertung spricht bei diesem Inhaltsstoff von Unklarheiten bezüglich der Lebensmittelsicherheit. Das National Institute of Health (eine Behörde des amerikanischen Gesundheitsministerium) wird sogar deutlicher und rät Schwangeren davon ab, Ashwagandha zu sich zu nehmen, da es möglicherweise zu einem Schwangerschaftsabbruch führen kann. Auch die Verbraucherzentrale in Deutschland rät von Ashwagandha ab. War Ihnen das bewusst?

Zum Hintergrund: Möglich wird der Einsatz solcher Zutaten durch die nicht vorhandene Lebensmittelkontrolle bei pflanzlichen Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln: Alleine der sogenannte Inverkehrbringer (Hersteller, Verpacker oder Verkäufer) ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Deshalb prüft keine Behörde, wie sie wirken und ob sie gesundheitlich unbedenklich sind, bevor sie auf den Markt kommen.

Antwort von OMR (Produktionsfirma von Fussball MML) am 13.05.2022

Bei Vertragsabschluss erhalten wir von all unseren Werbepartnern eine ausführliche informative Darstellung des Unternehmens/Produkts/der Dienstleistung inklusive Produktbeschreibungen. Selbstverständlich testen wir die Produkte grundsätzlich auch selber, so auch in dem Fall von AG1. Dies geschieht naturgemäß nicht unter Laborbedingungen und wir sind keine Wissenschaftler. Davon abgesehen haben wir bislang nichts den Produktbeschreibungen Widersprechendes feststellen können. Soweit wir dann Aussagen zu Produkten treffen, so sind diese dennoch klar als Werbung gekennzeichnet.

Zu den Details einzelner Informationsunterlagen machen wir grundsätzlich keine Angaben und bitten Sie auch in diesem Fall darum, sich an den Kooperationspartner zu wenden. Allgemein können wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass die uns von dem jeweiligen Kooperationspartner mitgeteilten Aussagen korrekt sind. Schließlich lassen wir uns von unseren Kooperationspartnern vorab auch vertraglich zusichern, dass die getroffenen Produktangaben zutreffend und rechtlich zulässig sind.

Die Ansichten der in Ihrer E-Mail genannten Institute waren uns bislang nicht bekannt. Wir haben sie aber seit Kenntnisnahme davon berücksichtigt und pausieren die aktuelle Einbindung des Werbepartners bis ein für uns (im Rahmen unserer Sachkenntnis) nachvollziehbarer Nachweis erbracht werden kann, der diese Unklarheiten beseitigt. Mit der Entfernung der Bestandteile aus den Episoden haben wir bereits begonnen. Wir sind entsprechend nicht nur an den Ergebnissen unseres Werbepartners, sondern auch an denen Ihres Rechercheteams interessiert und bitten Sie, uns in dieser Sache auf dem Laufenden zu halten.