Todesfall und die BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Todesfall und die BAföG Rückzahlung

Falls ein Darlehensnehmer verstirbt, so erlischt die noch nicht fällig gewordene Darlehensschuld. Sofern Raten bereits fällig, aber noch nicht gezahlt worden sind, so sind diese von dem Erben zu zahlen. (§ 18 Abs. 5c BAföG)

Beispiele für unterschiedliche Fälle sind auf dieser Seite einzusehen.
Beachten: Bei einer vorangegangen Stundung müssen nur die fälligen Kosten sowie Zinsen vom Erben gezahlt werden.

Als Nachweis für den Todesfall dient die Sterbeurkunde, welche über die BAföG-online Seite hochgeladen werden kann.

Weitere Informationen zum Thema BAföG zurückzahlen finden sich auf der Hauptseite.